Spontane und individuelle Verweigerung im Alltag

Dem NS­Regime genügte der Verzicht auf politischen Widerstand nicht; es wollte die Menschen mit Haut und Haaren. So waren auch ganz alltägliche Handlungen, die eine Verweigerung gegenüber diesem totalitären Anspruch ausdrückten, strafbar. Denunzianten trugen "staatsfeindliche" Äußerungen massenhaft zur Polizei und schufen so eine Atmosphäre der Angst und des Mißtrauens. Tausende von Münchnerinnen und Münchnern wurden wegen "Heimtücke" angeklagt: Sie hatten eine kritische Bemerkung über Hitler, den Krieg oder andere Aspekte der nationalsozialistischen Herrschaft gemacht. Die Äußerungen konnten durchaus politisch gemeinte Fundamentalkritik enthalten, oft waren es aber auch nur harmlose Witze oder Klagen. Sehr viele Menschen mußten sich vor Gericht verantworten, weil sie mit Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeitern verbotenen Umgang gepflegt oder ihnen geholfen hatten. Seit Kriegsbeginn verschärften sich die Strafen drastisch. Nun konnte man wegen "Wehrkraftzersetzung" sogar zum Tode verurteilt werden. Trotz der angedrohten Strafen hörten zahlreiche Menschen die verbotenen ausländischen Rundfunksender ab.


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last modified: 1998/10/06
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